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Alles aus einer Hand

In diesem Kapital finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihren Drehtermin zu planen. Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen das Team von Málaga Film Office gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite.

LOCATION SCOUT

MFO verfügt über eine große Bilddatenbank mit Drehorten, die Ihnen die Suche erleichtert. Daneben finden Sie in unserem Wegweiser für die Filmindustrie weitere Location-Agenturen, die Ihnen behilflich sind.

  • 1. Sofern sich der gewünschte Drehort im Stadtbereich von Málaga befindet:
    • a) und die Stadtverwaltung Eigentümerin des Motivs ist: Die Produktionsfirma füllt den Antrag auf Drehgenehmigung aus, und MFO kümmert sich unverzüglich um die Bearbeitung der notwendigen Genehmigungen.
    • b) und andere Behörden oder Privatpersonen Eigentümer des Motivs sind: MFO vermittelt die entsprechenden Verträge.
  • 2. Sofern sich der gewünschte Drehort nicht im Stadtbereich von Málaga befindet: MFO vermittelt Ihnen die entsprechenden Kontakte.

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ANTRÄGE, FRISTEN UND KARTEN

Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, beginnen wir mit der Bearbeitung Ihrer Drehgenehmigung!

1. Einholung von Drehgenehmigungen:
Die Anträge auf Drehgenehmigung im öffentlichen Straßenverkehr, in städtischen Gebäuden und auf Plätzen werden von MFO kostenlos weitergeleitet. Sie müssen lediglich alle Punkte des Antragformulars ausfüllen und dieses so schnell wie möglich an MFO senden. (Online Antrag auf Drehgenehmigung)

2. Fristen:
Für die Bearbeitung einer Drehgenehmigung benötigen wir eine Frist von mindestens 5 Werktagen (Montag bis Freitag) vor Drehbeginn. Diese Frist verlängert sich entsprechend, wenn die Dreharbeiten sehr komplex und aufwändig sind bzw. Straßensperrungen beinhalten.

3. Karten:
Der Antrag auf Drehgenehmigung muss eine Karte enthalten, aus der klar ersichtlich ist, wo genau die Dreharbeiten stattfinden sollen und wo Parkraum benötigt wird.

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DREHARBEITEN AN ÖFFENTLICHEN ORTEN

MFO bearbeitet sämtliche Anträge auf Drehgenehmigungen für den öffentlichen Bereich bzw. städtisches Eigentum, darunter Strände, Parks, Gärten, Botanischer Garten, Baudenkmäler usw.

Von der Produktionsfirma ist eine kurze Zusammenfassung des Drehbuchs, der Ablaufplan und die Versicherungspolice einzureichen. Im Bewilligungsverfahren werden diese Projektdaten zusammen mit den jeweils verantwortlichen städtischen Behörden begutachtet.

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BENUTZUNG VON ÖFFENTLICHEN STRASSE

Um die Genehmigung zu erhalten, Material oder Technikfahrzeuge auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen abzustellen, benötigen wir unbedingt die folgenden Angaben:

  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung für die Produktion haben, mit einer Deckung von 151.000 Euro pro Opfer oder Verlust
  • Maße, Gewicht und genaue Position der Fahrzeuge bzw. des Materials.
  • In den Fußgängerzonen muss der Boden zusätzlich durch geeignete Unterlagen aus Holz geschützt werden.
  • Das gesamte Material sowie die Kabel müssen sorgfältig geschützt und beschildert sein, um die Sicherheit der Fußgänger jederzeit gewährleisten zu können.
  • Für die Benutzung von Fahrzeugen im kontrollierten Zugangsbereich des historischen Zentrums (Zugang durch Kameras) ist es notwendig, eine Kopie der Ausleihegenehmigung und der technischen Unterlagen (jedes Fahrzeugs) mindestens 5 Arbeitstage im Voraus zu senden.

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VERSICHERUNGSPOLICEN

Vor Beginn der Dreharbeiten ist MFO eine Kopie der entsprechenden Haftpflichtversicherungspolice vorzulegen, in welcher die Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit den Dreharbeiten entstehen können, festgelegt ist. Die Haftpflichtversicherung sieht vor, dass die Mitarbeiter, die zum Tod und dauernder absoluter Erwerbsunfähigkeitsunfähigkeit führen, einen persönlichen Schaden verursachen, das Mindestkapital beträgt 151.000 Euro. JUNTA DE ANDALUCIA

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LOGOS FÜR ABSPANN

Das Logo von MFO muss in den Credits des Films aufgeführt werden. Daneben ist MFO über die Premiere/Verleihbeginn zu informieren; außerdem verlangt MFO die folgenden Belegexemplare:

  • ein Kopie der Produktion zu Archivzwecken.
  • zwei Fotos der Dreharbeiten in hoher Auflösung zum internen Gebrauch, für die Internetseiten von MFO und zu Werbezwecken für die Stadt Málaga.

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RESERVIERUNGEN

MFO kümmert sich sowohl um die Reservierung von Flächen für die eigentlichen Dreharbeiten als auch von Parkplätzen für Fahrzeuge, die für den Dreh benötigt werden (auch wenn es sich um einen privaten Drehort handelt) Dafür sind die folgenden Angaben notwendig:

  • Datum und Zeitraum der Nutzung.
  • Straße und Adresse.
  • Platzbedarf (in Metern, durch klare Referenzpunkte oder Hausnummern).
  • PARKZONE (grün, blau oder weiß).
  • Muss die gewünschte Fläche frei von Fahrzeugen sein?
  • Detaillierte Angaben über die Nutzungsart.

In Málaga gibt es drei verschiedene Parkzonen:

  • WEISSE ZONE: kostenloses Parken
  • GRÜNE ZONE: Anwohner und kostenloses Parken.
  • BLAUE ZONE: Kostenpflichtig (Abonnements erhalten Sie in den Geschäftsstellen von SMASSA, Tel. 952 060 104, http://www.aparcamientosmalaga.com/). Um Reservierungen vornehmen zu können, benötigen wir eine Kopie des Zahlungsbelegs.

Im Allgemeinen können Flächen, für die ein Parkverbot gilt, nicht reserviert werden (bei Missachtung ist ein Bußgeld fällig). Dazu gehören: Behindertenparkplätze, Motorradparkplätze, Ladezonen usw.

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BESCHILDERUNG

Es ist besonders wichtig, dass die Drehorte gut ausgeschildert sind.

1. Lokale Polizei (Policía Local):
Der gewünschte Ort wird mit Absperrgittern versehen mit Angabe des Zeitraums der Absperrung. Um Fahrzeuge abschleppen zu lassen, die dennoch dort abgestellt sind, gibt es eine Service-Nummer: 092.

2. MFO-Schilder :
Die MFO-Schilder erhalten Sie kostenlos gegen ein Pfand, das Sie selbstverständlich bei Rückgabe zurückerhalten. Die Schilder sind an sichtbarer Stelle in verschiedenen Bereichen des Drehorts anzubringen und dienen dazu, die Bevölkerung zu informieren

3. Verpflichtungen der Produktionsfima:

  • a) den Drehort auszuschildern und so zu abzuriegeln, dass genügend Raum für Fußgänger bleibt.
  • b) die am Boden liegenden Kabel und Materialien besonders zu kennzeichnen.
  • c) während Straßensperren, nächtlichen Dreharbeiten oder bei schlechter Sicht den Drehort auch durch Beleuchtung abzusichern und dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter der Produktion Leuchtwesten tragen und ihre Akkreditierung mit sich führen.

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STRASSENSPERRUNGE

Müssen für die Dreharbeiten Straßen gesperrt werden, so müssen wesentlich längere Fristen als 5 Tage für die Bearbeitung einkalkuliert werden. Die Straße sollte nicht vollständig und nicht zu den Hauptverkehrszeiten gesperrt werden, um die Behinderungen des normalen Verkehrs möglichst gering zu halten.

Verlangt das Straßenverkehrsamt, dass die Verkehrsführung aufgrund einer Sperrung geändert werden muss, so sind diese Änderungen spätestens einen Tag vor Drehbeginn in den lokalen Zeitungen bekannt zu geben. Die Koordination der Anzeigen kann MFO gerne übernehmen, die Anzeigenkosten sind in diesem Fall aber von der Produktionsfirma zu übernehmen.

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STADTMOBILIAR

Um Veränderungen des Stadtmobiliars beantragen zu können, benötigen wir genaue Angaben über:

  • den genauen Gegenstand z.B.: Papierkorb, Container, Straßenschild, Verkehrsschild, usw.
  • exakte Ortsangabe bzw. Foto
  • welche Veränderungen vorgenommen werden sollen sowie das genaue Datum

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BENACHRICHTIGUNG VON ANWOHNERN UND GESCHÄFTEN

MFO stellt Ihnen einen Musterschreiben zur Verfügung, mit dem die Anwohner und Gewerbe in der Umgebung des Drehorts informiert werden können. Das Schreiben muss mindestens 5 Tage vor Drehbeginn in den Briefkästen der Anlieger liegen. Es muss die Unterschrift und den Stempel der Produktionsfirma sowie eine Kontaktadresse enthalten, an die sich die Anwohner bei auftretenden Problemen wenden können. (Download Word document)

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STÄDTISCHE AUFLAGEN

In der Drehgenehmigung werden die Bedingungen, Zeitangaben und sonstigen städtischen Auflagen genannt, die unbedingt einzuhalten sind.

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SAUBERKEIT UND ORDNUNG

Der Drehort muss täglich in einem sauberen und ordentlichen Zustand gehalten werden, der dem Zustand bei Übergabe entspricht.

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CATERING

Catering auf öffentlichen Wegen ist in Málaga nicht gestattet und muss daher in geeigneten Räumen stattfinden: Restaurants, Kantinenbus, angemietete Räume.

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SICHERHEIT UND LÄRMBELÄSTIGUNG

Die in den städtischen Umweltschutzauflagen enthaltenen Vorschriften zur Lärmbelästigung sind insbesondere bei Nachtdreharbeiten einzuhalten. Daneben ist darauf zu achten, dass die Anwohner nicht durch Scheinwerfer geblendet und in ihrer nächtlichen Ruhe gestört werden. Dazu muss die Produktionsfirma sicherstellen, dass:

  • Generatoren schallisoliert sind und so weit wie möglich von bewohnten Gebäuden aufgestellt werden.
  • Material nur während des genehmigten Zeitraums und mit Hebebühnen be- oder entladen wird.
  • Walkie-Talkies nur mit Kopfhörern benutzt werden.

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DREHARBEITEN MIT SPEZIALEFFEKTEN, SPRENGSTOFF UND BENUTZUNG VON OFFIZIELLEN SYMBOLEN

Alle Waffen oder Sprengstoffe müssen den Vorschriften entsprechen und dürfen ausschließlich Platzpatronen enthalten. Für jede Art von Waffe, Sprengstoff oder Spezialeffekt ist eine Kopie der vorgeschriebenen Dokumentation an MFO zu übergeben. Außerdem sind solche Szenen anzugeben, in denen die Schauspieler offizielle Uniformen (z.B. Polizist) tragen oder andere Requisiten bzw. Fahrzeuge benutzen, die den Notdiensten ähnlich sind (z.B. Krankenwagen).

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Rechtlicher Hinweis